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1 Vertragspartner
Vertragspartner sind der Softwarevertrieb
Mark Erik Prinz (im folgenden „Autorennbahnplaner“ genannt),
Hermann-Löns-Str. 6c, 63322 Rödermark und der Kunde.
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Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie aus den in den
Leistungsbeschreibungen getroffenen Regelungen. Diese regeln den
Erwerb der Software zum Download, welche über die Internetseite von
Autorennbahnplaner vertrieben wird.
3 Leistung
Autorennbahnplaner stellt dem Kunden auf seiner Internetseite eine
Software zur Planung von Modellautorennbahnen zum Download zur
Verfügung.
4 Softwareupdates
Autorennbahnplaner bietet in
unregelmäßigem Abstand Softwareupdates an. Der Kunde wird per News
Feed (sofern er sich für diesen Service hat registrieren lassen) oder
über die Internetseite von Autorennbahnplaner über das Vorliegen eines
Updates informiert und kann entscheiden, ob er dieses ausführen möchte
oder nicht. Der Download des Updates ist zwingende Voraussetzung
für die Sicherstellung, dass der Kunde die aktuellste Fassung der
Software nutzen und von den neuesten Funktionalitäten Gebrauch machen
kann. Autorennbahnplaner weist darauf hin, dass die Funktionalität
nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, wenn die Installation der
Updates unterbleibt.
Autorennbahnplaner ist in diesem Fall von
jeder Haftung freigestellt , sofern er nachweist, dass der Mangel bei
Installation der jeweils aktuellsten Softwareversion nicht aufgetreten
wäre.
5 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen
Autorennbahnplaner und dem Kunden über den Erwerb der einzelnen
Software kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit der
Bereitstellung des Lizenzschlüssels durch Autorennbahnplaner zustande.
6 Widerrufsbelehrung
6.1 Widerrufsrecht:
Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer
Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246
§ 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Softwarevertrieb Prinz
Hermann-Löns-Str. 6c
63322
Rödermark
oder per Mail an:
info@autorennbahnplaner.de
6.2 Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs
sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl
erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit
der Absendung Ihrer Wi-derrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
6.3 Besonderer Hinweis:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
7 Nutzungsrechte
7.1
Autorennbahnplaner räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht
unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich uneingeschränktes
Nutzungsrecht an der Software ein.
7.2 Der Kunde darf die Software
zur Installation von der Internetseite von Autorennbahnplaner auf die
Festplatte (oder auf einen sonstigen Massenspeicher) des eingesetzten
Endgerätes sowie zum Laden des Programms in den Arbeitsspeicher
vervielfältigen.
7.3 Die kommerzielle Nutzung der Software ist
ausgeschlossen, insbesondere die sonstige Vervielfältigung, Verteilung
und der Vertrieb.
7.4 Die gewerbliche Nutzung der Software ist
ausgeschlossen.
7.5 Der Kunde darf die Software nicht auf mehreren
Endgeräten gleichzeitig nutzen. Möchte er die Software auf einem
anderen Endgerät nutzen, hat er die Software vor Installation auf
diesem Endgerät zunächst vom alten Endgerät zu löschen.
7.6
Autorennbahnplaner bleibt Inhaber der Urheberrechte und daraus
abgeleiteter Rechte an der Software und der Dokumentation.
8 Programmänderungen
8.1 Die Rückübersetzung des überlassenen
Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige
Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der
Software (Reverse-Engineering) sind nur erlaubt, soweit sie
vorgenommen werden, um die zur Herstellung der Interoperabilität eines
unabhängig geschaffenen Programms notwendigen Informationen zu
erlangen und diese Informationen nicht anderweitig zu beschaffen sind.
8.2 Programmänderungen zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder der
Erweiterung des Funktionsumfangs sind unzulässig.
8.3
Urhebervermerke, Kennzeichnungen sonstiger gewerblicher Schutzrechte
oder Seriennummern und andere Merkmale, die einer Identifikation der
Software dienen, dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert
werden.
9 Zahlungsbedingungen
9.1 Die Abrechnung des für
die Bestellung des persönlichen Lizenzschlüssels zu zahlenden Preises
erfolgt entsprechend dem vom Kunden ausgewählten Zahlverfahren.
9.2
Der jeweils aktuelle Preis für den Erwerb der Software bzw. des
Lizenzschlüssels ist auf Autorennbahnplaner angegeben. Der Preis
schließt die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
9.3 Der Kunde hat auch
die Preise zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der
Leistungen von Autorennbahnplaner durch Dritte entstanden sind, wenn
und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
10 Pflichten und
Obliegenheiten des Kunden
10.1 Der Kunde hat insbesondere folgende
Pflichten:
Der von Autorennbahnplaner zur Verfügung gestellte
Lizenzschlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor
dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Soweit Anlass zu der
Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem persönlichen
Lizenzschlüssel Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde dies
unverzüglich zu melden.
10.2 Autorennbahnplaner ist berechtigt, bei
schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten,
sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine
Pflichtverletzung den vergebenen Lizenzschlüssel auf Kosten des Kunden
zu sperren.
11 Haftung von Autorennbahnplaner
11.1 Bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten
Eigenschaft haftet Autorennbahnplaner für alle darauf
zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
11.2 Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet Autorennbahnplaner im Fall der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn
Autorennbahnplaner durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in
Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist oder
Autorennbahnplaner eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die
Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf
den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine
wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht,
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Der Kunde hat
die Bedienungsanleitungen des Schienenherstellers zu beachten.
Autorennbahnplaner haftet nicht für Schäden, die in Folge
unsachgemäßer Verwendung des Schienenmaterials auftreten.
11.4 Für
den Verlust von Daten haftet Autorennbahnplaner bei leichter
Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 11.2
nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen
in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können.
11.5 Die Haftung für alle übrigen
Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder
Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System
des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden
Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die
durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht
vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
12 Sonstige Bestimmungen
Es findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie
der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts Anwendung.
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